Contact

financiële verantwoording

 

EBI Vorschlag:
Verpflichtung zur finanziellen Rechenschaft über EU-Mittel für ALLE Länder
Status quo:
Es gibt keine öffentliche Kontrolle über € 240 Milliarden europäische Notfall-Ausgaben.
Ursache:
In der Haushaltsordnung der EU ist keine Verplichtung für ALLE Länder aufgenommen, um Jahresabschlüsse
einzudienen.
Ziel dieser EBI:
Änderungen des Gesetzes: die Europäische Kommission (EK) muss in der EU-Haushaltsfinanzordnung aufnehmen, dass alle Mitgliedstaaten verplichtet werden zu Jahresabschlüssen über EU-Mittel.
Argument für diese EBI:
Die EU finanziert sich ausschließlich mit öffentlichen Geldern aus den Mitgliedstaaten, aufgebracht durch Steuern
der EU-Bürger.  Wir, die EU-Bürger, haben daher ein direktes Interesse an legitimer Nutzung von EU-Mitteln, weil
es UNSER Geld ist.
Finanzielle Fakten:
Am 7. Februar 2013 hat der Rechnungshof der Niederlande den EU Trend Report 2013 (Dutch) veröffentlicht mit den Schlussfolgerungen:
Im Jahr 2012 gab es noch stehts keine unabhängige Kontrolle und Rechenschaftspflicht über die europäischen Notfall-Gelder.
Auch in der neuen Haushaltsordnung der EU fehlt die Verpflichtung für die ALLE Mitgliedstaaten, um Jahresabrechnung einzureichen.
Nur vier Mitgliedstaaten dienen jährliche eine Erklärung ein, nämlich: Dänemark, Niederlande, das Vereinigte Königreich und Schweden.
Durch das Fehlen von Jahresabschlüssen gibt es keine öffentliche Kontrolle über € 240 Milliarden von europäischen Notfall-Ausgaben.
Durch den Mangel an Rechenschaftspflicht für allle Mitgliedstaaten, ist es nicht möglich, die Probleme der EU-gelder strukturell zu lösen.
Die Regelmäßigkeit der Verwendung von EU-Mitteln hat sich nicht verbessert.
Der Europäische Rechnungshof (ER) hat noch nie eine positive Stellungnahme zur Ordnungsmäßigkeit der Verwendung der
EU-Notfall-Gelder gegeben.
Empfehlung vom Rechnungshof (Niederlande):
Die Regierung der Niederlande sollte weiterhin plädieren für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit bezüglich den europäische Geldern in Brüssel:
– plädieren, dass die EU-Mitgliedstaaten, die Gelder aus Notfallfondsen erhalten, jährlich eine finanzielle Erklärung eindienen.
– plädieren für die Pflicht zur Erstellung eines finanziellen Jahresberichts für ALLE Mitgliedstaaten
– plädieren, dass diese jährliche Erklärung auch die Verwendung der Notfall-Gelder umfasst
– fördern, dass der ESM (Europäische Stabilitätsmechanismus) genügend Personal und Ressourcen hat
– fördern, dass der ESM ein Mandat bekommt, um das EFSF (Europäisches Finanzaufsichtssystem) unabhängig / extern prüfen zu können
– fördern, dass der ESM ein Mandat bekommt, um das Geld der ersten griechischen Förderprogramme, unabhängig untersuchen zu können.
Eine öffentliche, externe Kontrolle des EFSF und des ersten griechische Darlehens (von € 52 Milliarden) ist noch nicht geregelt.
Antworten auf parlamentarische Fragen zum EU-Trend Report durch den Finanzminister, JRVA Dijsselbloem, am 9. April 2013:
Im Hinblick auf den EU-Haushalt, setzt die Regierung sich ein für eine verstärkte Rechenschaftspflicht der Staaten über EU-Subventionen, für die strikte Durchsetzung der Zuschuss-und Kontrollvorschriften von der Europäischen Kommission und für mehr Transparenz über die Legitimität und Effektivität der Ausgaben durch die Mitgliedstaaten. Dies geschieht durch die EU-Gesetzgebungsverfahren und durch das jährliche Entlastungsverfahrens, sowie durch die Kontakte mit den zuständigen EU-Institutionen und Mitgliedstaaten. Ein Beispiel dafür ist mein letzten Brief an Kommissar Šemeta, in dem die Niederlande drängt auf Leitlinien für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der nicht-Deklarationspflicht (wie sie in der kürzlich überarbeiteten Finanzordnung des EU-Haushalts enthalten ist) und zudem die Niederlande ihre Dienste anbietet an die Europäische Kommission (Niederländische Regierung – pdf – Seite 5).
EU-trend-rapport 2013 – Pressebericht (Niederländisch)
EU-trend-rapport 2013 – Untersuchungsapport (Niederländisch)
EU-trend-rapport 2013 – The member states’ accountability for EU funds (Englisch)
EU-trend-rapport 2013 – European Court of Auditors (1995-2012): eighteen negative statements of assurance (Englisch)
Discharge procedure for the EU budget
European Court of Auditors’ website
Ausschuss für Haushaltskontrolle (CONT) (EP)
Zögern Sie nicht, uns (Herr Michael Theurer) zu allen Fragen, die Sie haben zu kontaktieren.
Kontaktieren Sie den Ausschuss für Haushaltskontrolle per E-Mail unter der folgenden Adresse:
cont-secretariat@europarl.europa.eu
or by fax:
+32 2 284 49 07 (Brussels)
+33 3 881 79976 (Strasbourg)