EBI Vorschlag: Verpflichtung zur finanziellen Rechenschaft über EU-Mittel für ALLE Länder |
Status quo: Es gibt keine öffentliche Kontrolle über € 240 Milliarden europäische Notfall-Ausgaben. |
Ursache: In der Haushaltsordnung der EU ist keine Verplichtung für ALLE Länder aufgenommen, um Jahresabschlüsse einzudienen. |
Ziel dieser EBI: Änderungen des Gesetzes: die Europäische Kommission (EK) muss in der EU-Haushaltsfinanzordnung aufnehmen, dass alle Mitgliedstaaten verplichtet werden zu Jahresabschlüssen über EU-Mittel. |
Argument für diese EBI: Die EU finanziert sich ausschließlich mit öffentlichen Geldern aus den Mitgliedstaaten, aufgebracht durch Steuern der EU-Bürger. Wir, die EU-Bürger, haben daher ein direktes Interesse an legitimer Nutzung von EU-Mitteln, weil es UNSER Geld ist. |
Finanzielle Fakten: Am 7. Februar 2013 hat der Rechnungshof der Niederlande den EU Trend Report 2013 (Dutch) veröffentlicht mit den Schlussfolgerungen: Im Jahr 2012 gab es noch stehts keine unabhängige Kontrolle und Rechenschaftspflicht über die europäischen Notfall-Gelder. Auch in der neuen Haushaltsordnung der EU fehlt die Verpflichtung für die ALLE Mitgliedstaaten, um Jahresabrechnung einzureichen. Nur vier Mitgliedstaaten dienen jährliche eine Erklärung ein, nämlich: Dänemark, Niederlande, das Vereinigte Königreich und Schweden. Durch das Fehlen von Jahresabschlüssen gibt es keine öffentliche Kontrolle über € 240 Milliarden von europäischen Notfall-Ausgaben. Durch den Mangel an Rechenschaftspflicht für allle Mitgliedstaaten, ist es nicht möglich, die Probleme der EU-gelder strukturell zu lösen. Die Regelmäßigkeit der Verwendung von EU-Mitteln hat sich nicht verbessert. Der Europäische Rechnungshof (ER) hat noch nie eine positive Stellungnahme zur Ordnungsmäßigkeit der Verwendung der EU-Notfall-Gelder gegeben. |
Empfehlung vom Rechnungshof (Niederlande): Die Regierung der Niederlande sollte weiterhin plädieren für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit bezüglich den europäische Geldern in Brüssel: – plädieren, dass die EU-Mitgliedstaaten, die Gelder aus Notfallfondsen erhalten, jährlich eine finanzielle Erklärung eindienen. – plädieren für die Pflicht zur Erstellung eines finanziellen Jahresberichts für ALLE Mitgliedstaaten – plädieren, dass diese jährliche Erklärung auch die Verwendung der Notfall-Gelder umfasst – fördern, dass der ESM (Europäische Stabilitätsmechanismus) genügend Personal und Ressourcen hat – fördern, dass der ESM ein Mandat bekommt, um das EFSF (Europäisches Finanzaufsichtssystem) unabhängig / extern prüfen zu können – fördern, dass der ESM ein Mandat bekommt, um das Geld der ersten griechischen Förderprogramme, unabhängig untersuchen zu können. Eine öffentliche, externe Kontrolle des EFSF und des ersten griechische Darlehens (von € 52 Milliarden) ist noch nicht geregelt. |
Antworten auf parlamentarische Fragen zum EU-Trend Report durch den Finanzminister, JRVA Dijsselbloem, am 9. April 2013: Im Hinblick auf den EU-Haushalt, setzt die Regierung sich ein für eine verstärkte Rechenschaftspflicht der Staaten über EU-Subventionen, für die strikte Durchsetzung der Zuschuss-und Kontrollvorschriften von der Europäischen Kommission und für mehr Transparenz über die Legitimität und Effektivität der Ausgaben durch die Mitgliedstaaten. Dies geschieht durch die EU-Gesetzgebungsverfahren und durch das jährliche Entlastungsverfahrens, sowie durch die Kontakte mit den zuständigen EU-Institutionen und Mitgliedstaaten. Ein Beispiel dafür ist mein letzten Brief an Kommissar Šemeta, in dem die Niederlande drängt auf Leitlinien für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der nicht-Deklarationspflicht (wie sie in der kürzlich überarbeiteten Finanzordnung des EU-Haushalts enthalten ist) und zudem die Niederlande ihre Dienste anbietet an die Europäische Kommission (Niederländische Regierung – pdf – Seite 5). |
EU-trend-rapport 2013 – Pressebericht (Niederländisch) EU-trend-rapport 2013 – Untersuchungsapport (Niederländisch) EU-trend-rapport 2013 – The member states’ accountability for EU funds (Englisch) EU-trend-rapport 2013 – European Court of Auditors (1995-2012): eighteen negative statements of assurance (Englisch) Discharge procedure for the EU budget European Court of Auditors’ website |
Ausschuss für Haushaltskontrolle (CONT) (EP) Zögern Sie nicht, uns (Herr Michael Theurer) zu allen Fragen, die Sie haben zu kontaktieren. Kontaktieren Sie den Ausschuss für Haushaltskontrolle per E-Mail unter der folgenden Adresse: cont-secretariat@europarl.europa.eu or by fax: +32 2 284 49 07 (Brussels) +33 3 881 79976 (Strasbourg) |